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Was ein White-Label-Angebot leisten muss

Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026 · Autor: Redaktion MSP-Partner

Kurz gesagt

Eine Vorleistung taugt für White Label, wenn Ihr Name vorn steht, Sie technisch selbst arbeiten können, Störungen zu Ihnen gemeldet werden und der Vertrag Ihnen den Kunden nicht wegnimmt. Alles andere ist eine Vermittlung, keine Vorleistung.

Die sechs Anforderungen

1. Auftritt

Kein fremdes Logo in Portalen, die Ihr Kunde sieht. Keine Mails an Ihren Kunden, die nicht von Ihnen kommen.

2. Eigener Zugriff

Sie müssen selbst einrichten, wiederherstellen und nachsehen können – ohne für jeden Schritt ein Ticket zu schreiben.

3. Meldeweg bei Störungen

Meldungen gehen an Sie, nicht an Ihren Kunden. Sie entscheiden, was Sie weitergeben.

4. Kundenschutz im Vertrag

Schriftlich: keine Direktangebote an Ihre Kunden. Ohne diesen Satz ist jede Zusammenarbeit eine Frage des Vertrauens allein.

5. Dokumentation, die Sie weitergeben dürfen

Technische Unterlagen, die Sie unter Ihrem Namen an Ihren Kunden geben können – vom Netzplan bis zur Beschreibung des Sicherungsverfahrens.

6. Ausstieg

Welche Fristen gelten, und in welcher Form bekommen Sie die Daten Ihrer Kunden heraus? Diese Antwort entscheidet, wie frei Sie bleiben.

Woran Sie ein unpassendes Angebot erkennen

Es wirbt mit Ihrem Kundenzugang: ein Portal, in dem Ihr Kunde den Lieferanten sieht, Mails direkt an Ihren Kunden, Rabatte für Empfehlungen. Das ist ein Vertriebsmodell, nicht Ihre Leistung.

Was Sie jetzt tun können

Legen Sie die sechs Punkte neben Ihre bestehenden Lieferantenverträge. Für jeden fehlenden Punkt gibt es ein Gespräch – oder eine Alternative.

Häufige Fragen

Ist Kundenschutz üblich?
Unter IT-Dienstleistern ja. Wer ihn nicht schriftlich geben will, hat dafür einen Grund.
Was ist mit Rechnungen, die unser Kunde sieht?
Ihr Kunde bekommt eine Rechnung von Ihnen. Unsere Rechnung geht an Sie – mit Positionen, die Sie weiterverrechnen können.

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